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Informationen für hilfebedürftige ukrainische Geflüchtete

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Wichtiger Hinweis für den Bezug von SGB II Geldleistungen

Voraussetzung für den Bezug von Leistungen vom jobcenter Duisburg ist eine erfolgte Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder nach § 81 III AufenthG.

 Stellen Sie Ihren Antrag beim jobcenter Duisburg in Ihrem eigenen Interesse so schnell wie möglich.

Alle Informationen und Hilfsmittel zur Antragstellung, zum Verfahren und zu den Unterlagen, die für eine Entscheidung in der Regel notwendig sind, finden Sie tagesaktuell auf unserer Homepage (siehe unten).

Hinweis:

Wenn das jobcenter Duisburg von Ihnen weitere Unterlagen und Informationen benötigt, kann es zu Rückfragen und Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihres Antrags kommen.

Suchen Sie eine Wohnung oder haben eine passende Wohnung gefunden?

Auf unser Homepage finden Sie einen Antrag auf Wohnungswechsel mit allen wichtigen Unterlagen für Ihren Umzug. Lassen Sie sich das beigefügte Mietangebot vom Vermieter ausfüllen. Reichen Sie uns das ausgefüllte Mietangebot zur Genehmigung persönlich oder per E-Mail Jobcenter-Duisburg.Team306@jobcenter-ge.de ein. Wir bemühen uns, um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Bitte unterschreiben Sie den Mietvertrag nicht, ehe wir dem Angebot zugestimmt haben.

Derzeit sind wir bemüht, vorrangig Anträge auf Geldleistungen zu bewilligen. Mietangebote und Mietverträge haben für uns ebenfalls eine hohe Priorität. Wenn Sie einem Vermieter gegenüber nachweisen möchten, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, legen Sie ihm bitte Ihren Bewilligungsbescheid vor. Die Miete wird mit der Bearbeitung der eingereichten Mietverträge nachgezahlt.

Kontakt:

Sie können uns auch postalisch, persönlich oder per Mail erreichen:

Jobcenter-Duisburg.Team306@jobcenter-ge.de

jobcenter Duisburg – Integration Point, Körnerplatz 1, 47226 Duisburg

                    

Informationen für Menschen aus der Ukraine, die Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können (bitte anklicken)

Wichtige Änderungen zur Auszahlung Ihrer Geldleistungen

Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine erhalten ihre Geldleistungen mindestens noch für den Monat Juni weiterhin von der Stadt Duisburg. Die Auszahlung erfolgt somit genauso wie beim letzten Monatswechsel durch das Sozialamt.

Das jobcenter Duisburg wird im Laufe der nächsten Wochen die Leistungsgewährung für Sie übernehmen. Bis dahin stellt die Stadt Duisburg Ihren Lebensunterhalt weiterhin sicher, so dass keine Zeiträume entstehen, in denen Sie keine Geldleistungen erhalten.

Haben Sie bereits einen Antrag beim jobcenter Duisburg gestellt, so bleibt dieser selbst-verständlich bestehen. Sobald Sie Ihren Aufenthaltstitels haben, reichen Sie diesen bitte so schnell wie möglich ein. Dies geht auch über die App des jobcenter Duisburg.

 Melden Sie sich am besten auch für den kostenlosen newsletter des jobcenter Duisburg für ukrainische Geflüchtete an. Dann sind Sie immer automatisch zu allen Themen und Neuerungen informiert.  

Wie kann ich am einfachsten und schnellsten einen Antrag beim jobcenter Duisburg stellen?

Am einfachsten, schnellsten und papierlos können Sie Ihren Antrag online über unser Angebot unter jobcenter.digital stellen (nur auf deutsch). Um uns Anträge, Mitteilungen, Fragen und Unterlagen zu schicken, können Sie auch unsere jobcenter Duisburg App verwenden. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung über die jobcenter Duisburg App, dass es nicht ausreicht nur ein
Ausweisdokument einzureichen. Das Jobcenter benötigt mindestens einen ausgefüllten Hauptantrag auf Arbeitslosengeld II, ein Ausweisdokument sowie die Registrierungsbestätigung der Ausländerbehörde. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im folgenden Absatz. 

Welche Antragsformulare, Unterlagen und Nachweise benötige ich, um meinen Antrag beim jobcenter Duisburg zu stellen?

Voraussetzung für den Bezug von Leistungen vom jobcenter Duisburg ist eine erfolgte Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG. Hierfür ist die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg zuständig. 

Je nach Ihren persönlichen Lebensumständen ist das Verfahren darüber hinaus ein klein wenig unterschiedlich. Für die häufigsten Konstellationen haben wir Ihnen nachfolgend die notwendigen Informationen in einem Infoblatt zusammengestellt:

Beachten Sie bitte auch die detaillierten Ausfüllhinweise zum Hautpantrag (HA). Antragsformulare und Ausfüllhinweise in ukrainischer Sprache finden Sie auf unserer ukrainischen Seite

Sollten Angaben oder Unterlagen fehlen, so melden wir uns bei Ihnen. Wenn Sie freiwillig Ihre Mobilnummer im Antrag angeben, können wir Sie auch zurückrufen – das geht schneller und ist auch mit Unterstützung eines Dolmetschers möglich. 

Ich kann kein digitales Endgerät nutzen und/oder habe keinen Internetzugang – wie und wo kann ich noch einen Antrag beim jobcenter Duisburg stellen?

Selbstverständlich können Sie uns auch auf herkömmlichem Wege telefonisch und postalisch oder in dringenden Notfällen nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie erreichen.

Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die auf der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle sind, gibt es außerdem eine Sonderhotline der Agentur für Arbeit. Alle Informationen dazu finden Sie hier. 

Welche Leistungen kann ich vom jobcenter Duisburg bekommen? 

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt inkl. Krankenversicherung. Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Darüber hinaus unterstützt das jobcenter Duisburg mit Leistungen der Beratung und Vermittlung rund um das Thema Arbeitsaufnahme. Die wichtigsten Informationen rund um die Leistungen des jobcenter sind in diesem Merkblatt zusammengefasst. 

Kontaktdaten der Leistungsabteilungen

Team 305

E-Mail      Jobcenter-Duisburg.Team305@jobcenter-ge.de

Telefon                0203 302 1910

Team 306

E-Mail      Jobcenter-Duisburg.Team306@jobcenter-ge.de

Telefon                0203 302 1910

 

Wo finde ich weitere Informationen rund um den Aufenthalt in Deutschland?

Broschüre SGB II – Einfach erklärt auf Ukrainisch

Broschüre SGB II – Einfach erklärt auf Russisch

Kurzinformation Arbeitslosengeld II / Sozialgeld auf Ukrainisch

Kurzinformation Arbeitslosengeld II / Sozialgeld auf Russisch

Flyer für das Bildungs- und Teilhabepaket (Ukrainisch)

Flyer für das Bildungs- und Teilhabepaket (Russisch)

Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine – Informationen der Stadt Duisburg

Die wichtigsten Antworten für Geflüchtete (FAQs) – Informationen der Stadt Duisburg

Willkommen in Deutschland – Informationen des Bundesministeriums des Innern

Hier finden Sie eine Übersicht über Ärzte, die Geflüchtete aus der Ukraine behandeln

 

 

 

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