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Teilhabechancen

Unter dem Titel „MitArbeit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz seit dem 01.01.2019 mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich um die so genannten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i) SGB II sowie die Förderung zur „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e) SGB II. Bei beiden Förderungen unterstützen sogenannte „Coaches“ die ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt, § 16i SGB II

Von der neuen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können – vereinfacht dargestellt – Menschen profitieren, die

  1. über 25 Jahre alt sind,
  2. in der Regel für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen haben und
  3. in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit min. einem minderjährigen Kind leben oder schwerbehindert i.S.d. § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX sind, genügt eine ALG II – Bezugsdauer von fünf Jahren.

Unternehmen, die förderfähige Personen einstellen, können mit einem Zuschuss zu dem berücksichtigungsfähgigen Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.

Bitte lassen Sie sich unbedingt über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten beraten! Hierzu stehen Ihnen unsere Betriebsakquisiteure gerne zur Verfügung.

Flyer zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, § 16e SGB II

Von der neuen Förderung „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ können – vereinfacht dargestellt – Menschen profitieren, die

  1. Arbeitslosengeld II beziehen und
  2. seit zwei Jahren arbeitslos sind.

Unternehmen, die förderfähige Personen einstellen, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen. 

Bitte lassen Sie sich unbedingt über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten beraten! Hierzu stehen Ihnen unsere Betriebsakquisiteure gerne zur Verfügung.

Flyer zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen §16e SGB II

Kontakt 

Noch Fragen? Sie erreichen unsere Betriebsaqkuisiteure wie folgt:

Telefon:  0203 34834 1258
eMail:     jobcenter-Duisburg.Team424@jobcenter-ge.de

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen zum Thema „Mitarbeit“ und Teilhabechancengesetz auf der Internetspräsenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)