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Gleichstellungsbeauftragte

Ähnlich wie die Beauftragten für Chancengleichheit für die Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg für die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eintreten, tut es auch die Gleichstellungsbeauftragte – allerdings für die Mitarbeitenden des jobcenter Duisburg.

Auf Grundlage des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) arbeitet sie aktiv darauf hin, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.

Dazu gehört auch, dass sie Angebote und Rahmenbedingungen schafft, um präventiv einer Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken.

Doch wie sehen ihre Aufgaben in der Praxis aus?

Grundsätzlich wird die Gleichstellungsbeauftragte in alle personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozesse frühzeitig mit eingebunden.

Sie ist beispielsweise an Einstellungsprozessen und Personalentwicklungskonzepten beteiligt oder an der Erstellung neuer Leitfäden sowie Dienstvereinbarungen.

Für die Beschäftigten und Führungskräfte – aller Geschlechter – ist sie Ansprechpartnerin bei Themen wie der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, Fragen zur Arbeitszeitverteilung, sexueller Belästigung oder Mobbing sowie beruflichen Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.