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Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren

Kooperationsplan

Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind verpflichtet, ihr Bestes zu tun, um so schnell wie möglich den Leistungsanspruch zu minimieren bzw. ihn zu beenden.

Deshalb legt die Integrationsfachkraft in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, ein Ziel (z. B. die Arbeitsaufnahme) und den Weg dorthin in einem Kooperationsplan fest. Dieser Plan beinhalt die konkreten nächsten Schritte.

Solange es eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Jobcenter gibt, erfolgen keine Rechtsfolgen.

Schlichtungsverfahren

Es kann möglicherweise zu Situationen kommen, in denen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft nicht übereinstimmen. Kann dabei keine gemeinsame Lösung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Ziel ist die Wiederherstellung der kooperativen Zusammenarbeit. Das jobcenter Duisburg hat unabhängige Personen gefunden, die als ehrenamtlich Schlichtende tätig sind.

Falls Sie die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, schreiben Sie bitte eine Mail an: Jobcenter-Duisburg-Schlichtungsverfahren@jobcenter-ge.de

Sie können uns auch telefonisch erreichen: 0203 34834 1034.

Weitere Informationen zu Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren finden Sie hier.