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Zusätzliche Leistungen

Unter bestimmten Umständen können Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf ergänzende Leistungen (nach §§ 21 und 24 (3), § 28 SGB II) haben:

Mehrbedarf u. a.:

  • bei Schwangerschaft
  • bei Behinderung
  • laufender Sonderbedarf
  • bei kostenaufwändiger Ernährung (medizinische Gründe)
  • für Alleinerziehende
  • für Warmwasser (bei dezentraler Warmwasserversorgung)

 

einmalige Leistungen:

  • Schwangerschaftsbekleidung
  • Erstausstattung eines Neugeborenen
  • Erstausstattung für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräten)
  • Zuschüsse für orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte

 

Bildung und Teilhabe:

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in Vereinen.
  • Angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
  • Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte.
  • Kostenerstattung für Schülerfahrkosten bei Besuch der nächstgelegenen Schule.
  • Kostenerstattung für eintägige Ausflüge, die von der Schule oder der Kita durchgeführt werden, sowie für mehrtägige Klassenfahrten.
  • Schulmittelbedarf

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

sonstige Leistungen:  

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für erwerbsfähige Bezieher/-innen von Bürgergeld; erwerbsunfähige Bezieher/-innen von Bürgergeld erhalten in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte