Menü Schließen

Projektaufruf

Bekanntmachung des Projektaufrufs des jobcenter Duisburg zur Förderung innovativer Modellprojekte zur Identifizierung von wirksamen Hebeln zur erfolgreichen Integration von Erziehenden im Kontext der (Flucht-)Migration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Der Bund gewährt auf Grundlage des § 16f Abs. 2 S. 6 i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB II nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung, der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie nach Maßgabe der im Zusammenhang mit der beabsichtigten Projektförderung erlasenen internen Verwaltungsvorschriften des jobcenter Duisburg vom 07.01.2021 Zuwendungen zur Erreichung des nachfolgend näher bezeichneten Zuwendungszwecks.

Ziel der Zuwendung ist die Verringerung bzw. Beendigung von Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II sowie die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von erziehenden, weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext der (Flucht-)migration, welche mit mindestens einem betreuungsbedürftigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Zielgruppe). Dies soll insbesondere durch die Eruierung des jeweiligen individuellen Unterstützungsbedarfes der Zielgruppen und die schrittweise Reduzierung evtl. vorhandener (kulturspezifischer) Vermittlungshemmnisse, als auch durch die Verbesserung der Voraussetzungen für die Erreichung gezielter Integrationsfortschritte geschehen. Hierzu zählen u.a. die kultursensible Heranführung an Sprache, Qualifizierung, berufsorientierende Praktika, Beschäftigung und (Teilzeit-)Ausbildung in Deutschland sowie das Aufbrechen von mit dem Arbeitsmarkt sowie der Ankunftsgesellschaft inkompatibler Rollenmodelle.

Bei allen Maßnahmen sollen soweit möglich lokale Strukturen und vorhandene Angebote Dritter einbezogen werden. Durch eine ganzheitliche Vorgehensweise sollen mögliche Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten („Hebel“) zur Zielerreichung identifiziert und erprobt werden. Hierdurch soll ein „Instrumentenkasten“ für eine zielführende zukünftige arbeitsmarktbezogene Integrationsarbeit mit den Zielgruppen geschaffen werden.

Ein Anspruch von Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das jobcenter Duisburg als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das jobcenter Duisburg prüft auf Antrag im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der in den internen Verwaltungsvorschriften vom 07.01.2021 niedergelegten Kriterien und Anforderungen die Förderfähigkeit der betroffenen Vorhaben.

Detaillierte Informationen finden Sie in den internen Verwaltungsvorschriften vom 07.01.2021.

Anträge sind vorzugsweise auf dem Postweg einzureichen an das:

jobcenter Duisburg
Bereich 72 – Projektförderung
Friedrich-Wilhelm-Str. 103
47051 Duisburg

Für Fragen zum Antragsverfahren etc. wenden Sie sich bitte an:
Tel.:     (0203) 34834 1015
email:  Jobcenter-Duisburg.Geschaeftsfuehrung@jobcenter-ge.de