Informationen für Selbständige im Rahmen der Corona-Krise
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass das jobcenter Duisburg nur für die Sicherstellung der lebenswichtigen Leistungen (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft (Wohnungsmiete), Krankenversicherung) zuständig ist.
Auf einer FAQ-Sonderseite informiert die Bundesagentur für Arbeit zum Thema Grundsicherung und stellt Antworten in Bezugnahme auf Ihre Selbständigkeit bereit. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Uns ist bewusst, dass sehr viele Selbständige von der Corona-Krise betroffen sind und deswegen vor wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang mit den Kosten für Ihre selbständige Tätigkeit stehen.
Falls Sie zu dieser Gruppe gehören, finden Sie im folgendem entsprechende (zum Teil auch lokale) Anlaufstellen, wo Ihnen geholfen werden kann.
Informationen zu Personal-und Beschäftigungsfragen
Hier finden Sie für Ihre Beschäftigten Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld. Die Hotline erreichen Sie unter der Tel.-Nr. 0800 45555 20.
In der nachfolgenden Menüführung wählen Sie bitte noch die „2“, um direkt mit dem Arbeitgeberservice in Duisburg verbunden zu werden.
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Finanzielle Hilfsmaßnahmen
KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Für die Antragsstellung der Unterstützungskredite, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Corona-Krise: Bürgschaftsbanken erweitern Unterstützung von KMU
Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen.
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/
Steuererleichterung durch Finanzverwaltung NRW & Stadt Duisburg (siehe Seite 2-3)
Das Ministerium der Finanzen hat die nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/information/corona
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf
Informationsblatt der Stadt Duisburg für Unternehmen zu finanziellen Erleichterungen anlässlich der “Corona-Pandemie“
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass Unternehmen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, Hilfsangebote der Stadt Duisburg in Anspruch nehmen können.
– Bereich Steuern –
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Der Fachbereich weist weiter darauf hin, dass es bei komplexen Steuersachverhalten auch sinnvoll sein kann, direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides beim zuständigen Finanzamt herbeizuführen. Bei Fragen wenden sich Gewerbetreibende daher bitte frühzeitig an das zuständige Finanzamt oder an das Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg.
Darüber hinaus verweist die Stadt Duisburg darauf, dass bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, hier insbesondere Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen.
Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Anträge können formlos per Post, per E-Mail oder per Telefax beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg gestellt werden. Soweit sich in Folge der Corona-Krise Gewinneinbrüche abzeichnen, werden die entsprechenden Anträge schnellstmöglich beschieden. Die Anpassung wird vorläufig nur für das Jahr 2020 vorgenommen.
Die Vorauszahlungen ab 2021 werden zunächst in bisheriger Höhe beibehalten.
Die Antragstellung ist auch bei dem zuständigen Betriebsfinanzamt möglich. In den Fällen, in denen das Finanzamt einen Vorauszahlungsmessbescheid (Grundlagenbescheid) erteilt hat, muss der Antrag dort gestellt werden.
Stundungen von Steuerforderungen
Soweit es infolge der Corona-Pandemie zu Liquiditätsschwierigkeiten kommt, kann bei entsprechender Begründung eine Stundung der Abgabenforderungen gewährt werden. In diesen Fällen kann auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden. Stundungen können ebenfalls unter den o.a. Kontaktdaten beantragt werden.
Postanschrift:
Stadt Duisburg
Amt für Rechnungswesen und Steuern
Sonnenwall 85
47051 Duisburg
E-Mail: steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de
Telefax: 0203 283 4473
– Bereich Gebühren –
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt öffentliches Recht – (WBD-AöR) wird anlässlich der besonderen Umstände bei Vorlage von Stundungsanträgen eine großzügige und zügige Einzelfallprüfung durchführen und unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers/der Antragstellerin Ratenzahlungsvereinbarungen anbieten. Im Falle der Stundung von Abgaben / Gebühren wird die WBD-AöR zudem im Rahmen von Einzelfallprüfungen nach Möglichkeit auf die Erhebung von Zinsen verzichten.“
Kontakt
Telefon: 0203 283 3000
Mail: info@wb-duisburg.de
Das Team für Selbständige
Der Weg in die Selbständigkeit ist selten einfach. Gerade in der Anfangszeit kann es vorkommen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ausreichend verdienen, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten zu können. In solchen Fällen kann oft das jobcenter Duisburg mit wichtigem Know-How und mit finanziellen Leistungen helfen.
Das jobcenter Duisburg hat ein eigenes Team, welches speziell für die Beratung dieser Zielgruppe geschult ist. Selbständige können dort zum einen finanzielle Hilfen zur Grundsicherung beantragen, darüber hinaus beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch bei Fragen rund um das Thema Selbständigkeit.
jobcenter-Kunden, die sich gerne selbständig machen möchten, erhalten beim Selbständigen-Team auch Informationen zur Existenzgründung und zu eventuellen Fördermöglichkeiten.
Das Team für Selbstständige finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Service-Center.
Die Selbständigkeit kann ein guter Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Voraussetzung dafür ist jedoch eine konkrete Geschäftsidee. Erweist sich diese als tragfähig, kann das Selbständigenteam Hilfestellungen leisten.
Das ist besonders wichtig, wenn keine finanziellen Rücklagen vorhanden sind. In diesem Fall kann das jobcenter Duisburg mit einem Darlehen für Betriebsinvestitionen aushelfen.
Darüber hinaus können jobcenter-Kunden, die sich selbständig machen auch ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das wird zusätzlich zu den Regelleistungen ausgezahlt.
Am Anfang steht die Idee
Die Voraussetzung für eine Selbständigkeit ist eine konkrete Geschäftsidee. Erweist sich diese als tragfähig, kann das Selbständigenteam Hilfestellungen leisten.
Wenn keine finanziellen Rücklagen vorhanden sind, kann das jobcenter Duisburg mit einem Darlehen für Betriebsinvestitionen aushelfen.
Darüber hinaus können jobcenter-Kunden, die sich selbständig machen auch ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das wird zusätzlich zu den Regelleistungen ausgezahlt.
Selbständig bleiben
Wer bereits selbständig ist, aber nicht genug erwirtschaften kann, um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen, der kann vom jobcenter Duisburg ergänzende Leistungen erhalten.
Das jobcenter Duisburg kann auch bei der Frage helfen, ob die Selbständigkeit auf Dauer tragfähig ist. Hierfür wird das jobcenter Duisburg mit einer externen Unternehmensberatung zusammen arbeiten. Diese bietet zahlreiche Hilfestellungen und erstellt außerdem eine Zukunftsprognose für das Unternehmen.
Ziel ist es, dass dieses innerhalb von sechs Monaten wieder ausreichend wirtschaftliche Erlöse erzielt.
Selbständigkeit beenden
Nicht immer ist es möglich, mit einer Selbständigkeit auf Dauer den Lebensunterhalt zu sichern. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Selbständigkeit zu beenden und wieder Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt zu suchen.
Auch bei solchen Problemlagen bietet das jobcenter Duisburg Unterstützung. Das Team für Selbständige hilft bei der Abwicklung des Unternehmens.
Im Anschluss wird das jobcenter Duisburg gemeinsam mit Ihnen versuchen, Sie wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren.