Das Kundenreaktionsmanagement
Das Sozialgesetzbuch II ist äußerst komplex. Manche Entscheidung ist daher nicht immer sofort nachvollziehbar. Wenn eine Klärung nicht gelingt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Teamleitung. Meistens lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch schnell aus dem Weg räumen.
Das jobcenter Duisburg hat zudem eine zentrale Stelle für das Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Hier nehmen wir gerne Lob und Anregungen entgegen, stehen Ihnen aber auch bei Schwierigkeiten zur Seite.
So können wir uns zeitnah bei Ihnen melden!
Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, nennen Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Kundennummer, die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer – sodass wir zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Oder Sie melden Sich bei uns!
E-Mail: Jobcenter-Duisburg.Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de
Telefon: 0203 34834 1034
Bitte achten Sie darauf, dass wir bei Auskünften an Dritte, z.B. Rechtsbeistände, Beratungsstellen, Verwandte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigen. Ohne diese dürfen wir keine Auskünfte erteilen.
Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren
Die Ombudsstelle für alle Fälle
Weiterbewilligungsanträge, Fahrtkosten-, Miet- und Heizkostenerstattung – das Sozialgesetzbuch II sieht vieles vor. Doch nicht immer ist der Sachverhalt auf den ersten Blick verständlich. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen.
Damit die Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg den Durchblick haben, ist das Beratungsangebot um eine unabhängige Ombudsstelle erweitert worden.
Wenn Sie Entscheidungen, welche das jobcenter Duisburg getroffen hat hinterfragen wollen, steht Ihnen diese unabhängige Stelle für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Einen Termin können Sie über das Service Center unter der Rufnummer 0203 302 1910 vereinbaren.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung.