Die Trägerversammlung
Das jobcenter Duisburg hat mit der Stadt und der Agentur für Arbeit zwei Träger. Wichtige grundsätzliche Entscheidungen werden von der Trägerversammlung getroffen. Diese besteht jeweils aus drei Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Duisburg und der Kommune.
Zu den Aufgaben der Trägerversammlung (§44c SGBII) gehören unter anderem:
- Die Entscheidung über organisatorische, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des jobcenter Duisburg.
- Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarktprogrammes für jobcenter-Kundinnen und Kunden.
- Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.
- Die Ermittlung des Personalbedarfes.
- Die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und der Personalplanung.