Sie haben Fragen zu Arbeitsschutz oder Arbeitsrecht?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat Flyer zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Arbeitsschutz herausgegeben. Sie liefern beispielsweise Antworten auf die Fragen: Welche Angaben gehören in einen Arbeitsvertrag? Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
Flyer zum Arbeitsvertrag: Neben Angaben zur Tätigkeit sollte dieser unbedingt Angaben zur vereinbarten Arbeitszeit, zur Entlohnung und zum jährlichen Erholungsurlaub enthalten. Darüber hinaus nennt der Flyer sechs weitere Punkte, die schriftlich festgehalten werden müssen.
Flyer zu Arbeitnehmerrechten: Beschäftigte dürfen maximal acht Stunden, in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt 20 Tage; aber erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Und wenn Beschäftigte krank werden, muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterbezahlen, sofern diese seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Weitere Beispiele finden sich im Flyer.
Flyer zu Ansprechstellen bei Fragen und Problemen: Wer sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren will, kann sich an das Arbeitsschutz-Telefon NRW wenden, wer Fragen zu Tarifverträgen hat, an das Tarifregister NRW und bei Fragen zu Zeitarbeit und Werkvertrag kann man sich an die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge wenden. Weitere Ansprechstellen finden sich im Flyer.