Zusätzliche Leistungen
Unter bestimmten Umständen können Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf ergänzende Leistungen (nach §§ 21 und 24 (3), § 28 SGB II) haben:
Mehrbedarf u. a.:
- bei Schwangerschaft
- bei Behinderung
- laufender Sonderbedarf
- bei kostenaufwändiger Ernährung (medizinische Gründe)
- für Alleinerziehende
- für Warmwasser (bei dezentraler Warmwasserversorgung)
einmalige Leistungen:
- Schwangerschaftsbekleidung
- Erstausstattung eines Neugeborenen
- Erstausstattung für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräten)
- Zuschüsse für orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in Vereinen.
- Angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
- Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte.
- Kostenerstattung für Schülerfahrkosten bei Besuch der nächstgelegenen Schule.
- Kostenerstattung für eintägige Ausflüge, die von der Schule oder der Kita durchgeführt werden, sowie für mehrtägige Klassenfahrten.
- Schulmittelbedarf
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
sonstige Leistungen:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für erwerbsfähige Bezieher/-innen von Bürgergeld; erwerbsunfähige Bezieher/-innen von Bürgergeld erhalten in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte