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 Das Sozialschutz-Paket

Die Bundesregierung hat ein Sozialschutz-Paket für den erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung beschlossen. Die Bundesregierung hat jetzt entschieden, dass bei Neuanträgen die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Bei der vereinfachten Vermögensprüfung prüft das jobcenter Duisburg das Vermögen nur dann, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Sie finden hier wichtige Informationen zu den Hilfestellungen sowie die notwendigen Anträge.

LEISTUNGEN DER GRUNDSICHERUNG

HÄUFIGE FRAGEN ZUR CORONA-GRUNDSICHERUNG 

ANTRÄGE UND MERKBLÄTTER 

WICHTIG: Um Ihren Antrag zeitnah bearbeiten zu können, benötigen wir bestimmte Nachweise von Ihnen (im Antrag grün gekennzeichnet).

Zur Prüfung Ihres Leistungsanspruches sind Sie zur Mitwirkung im Leistungsverfahren verpflichtet. Hierbei benötigen wir üblicherweise die nachfolgend aufgeführten Unterlagen. Sind weitere Informationen / Nachweise erforderlich, so fordern wir diese im Bedarfsfall zusätzlich von Ihnen an. Wir benötigen nur die Daten von Ihnen, die für unsere Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch notwendig sind. Bitte beachten Sie daher auch unbedingt die Informationen zur Möglichkeit zur Schwärzung von Kopien und Unterlagen in den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit sowie auf dem Merkblatt zum Arbeitslosengeld II (s.o.).

Allgemeine Informationen zur Identitätsfeststellung

Zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung benötigen wir geeignete Identitätsnachweise. Dementsprechend müssen Sie für alle betroffenen Personen entweder einen 

–           Personalausweis,
–           Reisepass oder
–           ein ähnliches gültiges Identitätsdokument

vorlegen. Ohne Einwilligung werden Kopien von Ausweisen nicht zur Akte genommen, sondern nach Prüfung vernichtet.

Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Um Ihre Hilfebedürftigkeit beurteilen zu können benötigen wir

–           Kontoauszüge / Kreditkartenabrechnungen der letzten drei Monate
–           Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate
             (für jedes Haushaltsmitglied, welches Erwerbseinkommen erzielt)
–           Gewerbeanmeldung (bei Selbständigen)

Kranken- und Pflegeversicherung

Das jobcenter Duisburg ist verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsbeziehende sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass das jobcenter weiß, ob und in welcher Form (gesetzlich oder privat) und bei welcher Krankenkasse betroffene Personen versichert sind. Diese Angaben können z.B. durch

–           eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder
–           die letzte und gültige elektronische Gesundheitskarte belegt werden.

Sind Sie privat krankenversichert so benötigen wir zusätzlich
–           Nachweise über die Höhe der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung,

Ohne Einwilligung werden Kopien von Krankenkassenkarten nicht zur Akte genommen, sondern nach Prüfung vernichtet.

Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU) / Mietkosten

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

–           Nachweis über aktuelle Miethöhe (Mietbescheinigung oder letztes Mieterhöhungsschreiben)


Kurzarbeitergeld

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterführende Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld.

Information der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid-19).

Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kostenlose Servicenummern der Agentur für Arbeit Duisburg: (0800) 4 555 500 sowie (0203) 302 1111

Kurzarbeitergeld für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Kostenlose Arbeitgeberhotline: (0800) 4 555 520

Informationen für Arbeitgeber

Zur Unterstützung der Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständigen und Gründer hat das Land NRW eine Soforthilfe aufgelegt.

Weitergehende (zum Teil auch lokale) Informationen für Selbständige.


Informationen für Selbständige und Künstler im Rahmen der Corona-Krise

Sie benötigen Hilfen für die Aufrechterhaltung Ihres  Betriebs oder für Ihren Lebensunterhalt? Unter folgender Servicenummer erhalten Sie Auskunft: 0800 45555 21.

Grundsicherung für Selbständige durch Arbeitslosengeld II

Weitere Informationen für Selbständige


Informationen für soziale Dienstleister

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise. Informieren Sie sich als Vertreterin oder Vertreter eines sozialen Dienstleisters hier darüber wie Sie Zuschüsse beantragen können.

Anträge SGB II

Anlage 1 SGB II