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Jobcenter Duisburg – Startseite

Probleme mit dem jobcenter Duisburg?

Das Kundenreaktionsmanagement

Das Sozialgesetzbuch II ist äußerst komplex. Manche Entscheidung ist daher nicht immer sofort nachvollziehbar. Wenn eine Klärung nicht gelingt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Teamleitung. Meistens lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch schnell aus dem Weg räumen.

Das jobcenter Duisburg hat zudem eine zentrale Stelle für das Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Hier nehmen wir gerne Lob und Anregungen entgegen, stehen Ihnen aber auch bei Schwierigkeiten zur Seite.

So können wir uns zeitnah bei Ihnen melden!

Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, nennen Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre Kundennummer, die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer – sodass wir zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Oder Sie melden Sich bei uns!

E-Mail:  Jobcenter-Duisburg.Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de

Telefon: 0203 34834 1034

Bitte achten Sie darauf, dass wir bei Auskünften an Dritte, z.B. Rechtsbeistände, Beratungsstellen, Verwandte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigen. Ohne diese dürfen wir keine Auskünfte erteilen. 

Die Ombudsstelle für alle Fälle

Weiterbewilligungsanträge, Fahrtkosten-, Miet- und Heizkostenerstattung – das Sozialgesetzbuch II sieht vieles vor. Doch nicht immer ist der Sachverhalt auf den ersten Blick verständlich. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen.

Damit Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg den Durchblick haben, ist das Beratungsangebot um eine unabhängige Ombudsstelle erweitert worden.

Wenn Sie Entscheidungen, welche das jobcenter Duisburg getroffen hat hinterfragen wollen, steht Ihnen diese unabhängige Stelle für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Einen Termin können Sie über das Service Center unter der Rufnummer 0203 302 1910 vereinbaren.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Organigramm

Angebote für besondere Personengruppen

Manchmal ist es sinnvoll, für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Jugendliche oder Personen, die eine Selbständigkeit planen, spezielle Anlaufstellen zu schaffen, damit sie ganz gezielt beraten werden können.

Hierfür stehen Ihnen im jobcenter Duisburg Teams zur Verfügung, die sich besondere Themenschwerpunkte für verschiedene Personengruppen zur Aufgabe machen. So können sie bedarfsorientiert und gezielt beraten.

Für folgenden Personengruppen bietet das jobcenter Duisburg diese Betreuung an:

  • Personen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen,
  • geflüchtete Menschen,
  • Langzeitarbeitslose,
  • Menschen aus Südosteuropa,
  • Schwerbehinderte und Rehabilitanden,
  • Hochschulabsolventen, Technikerinnen/Techniker und Industriemeisterinnen und -meister,
  • Selbständige,
  • Menschen ohne festen Wohnsitz.

Organigramm

Sie möchten sich einen Überblick über die Gesamtstruktur des jobcenter Duisburg verschaffen? Unser Organigramm hilft Ihnen dabei:

                                             

Organigramm Jobcenter Duisburg

Trägerversammlung

Das jobcenter Duisburg hat zwei Träger: die Agentur für Arbeit und die Stadt Duisburg. Wichtige grundsätzliche Entscheidungen werden von der Trägerversammlung getroffen. Diese besteht jeweils aus drei Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Duisburg und der Kommune. Zu den Aufgaben der Trägerversammlung (§44c SGBII) gehören unter anderem:
  • Die Entscheidung über organisatorische, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten im jobcenter Duisburg.
  • Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarktprogrammes für Jobcenter-Kundinnen und Kunden.
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.
  • Die Ermittlung des Personalbedarfes.
  • Die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungs- und Personalplanung.

Gleichstellungsbeauftragte

Ähnlich wie die Beauftragte für Chancengleichheit für die Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg für die Gleichstellung der Geschlechter- und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eintritt, tut dies auch die Gleichstellungsbeauftragte – allerdings für die Mitarbeitenden des jobcenter Duisburg.

Auf Grundlage des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) arbeitet sie aktiv darauf hin, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.

Dazu gehört z.B., dass sie Angebote und Rahmenbedingungen schafft, um präventiv einer Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken.

Wie sehen ihre Aufgaben in der Praxis aus?

Grundsätzlich wird die Gleichstellungsbeauftragte in alle personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozesse frühzeitig mit eingebunden.

Sie ist beispielsweise an Einstellungsprozessen und Personalentwicklungskonzepten oder an der Erstellung neuer Leitfäden sowie Dienstvereinbarungen beteiligt.

Sie ist Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten und Führungskräfte bei Themen wie der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, Fragen zur Arbeitszeitverteilung, sexueller Belästigung oder Mobbing sowie beruflichen Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Geschäftsführer des jobcenter Duisburg

Die Kernaufgabe des jobcenter Duisburg besteht darin, Kundinnen und Kunden bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu begleiten, damit sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Wir stehen Arbeitgebern, Trägern, Pressevertreterinnen/-vertretern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen der Grundsicherung sowie der Integration in Arbeit zur Verfügung.

Die Aufgabe des Geschäftsführers besteht darin, Entscheidungen im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung des jobcenter Duisburg zu treffen. Er übt zudem die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.

Frank Böttcher
Geschäftsführer
Stefan Thimm
Stellv. Geschäftsführer

Der Beirat des jobcenter Duisburg

Der Beirat des jobcenter Duisburg besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Duisburg, der Agentur für Arbeit sowie Repräsentanten der freien Wohlfahrtspflege, der Kammern, der berufsständischen Organisationen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Er berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes durch die Trägerversammlung berufen.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Die BCA des jobcenter Duisburg, Jasmin Borgstedt, berät Arbeitssuchende, Arbeitgebende und ihre Organisationen, Fach- und Führungskräfte des jobcenter Duisburg zu grundsätzlichen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Sie setzt sich für gleiche Zukunftsperspektiven für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt ein. Die BCA  initiiert und organisiert Veranstaltungen und Projekte gemeinsam mit regionalen Netzwerken und Institutionen, die sich für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen und Familien stark machen. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Beratung von Arbeitsuchenden zur Vereinbarkeit von Familienpflichten und Beruf sowie die Förderung der beruflichen Teilhabe von Frauen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses sowie die nachhaltige Beschäftigung von arbeitsuchenden Frauen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung sowie Alleinerziehenden sind ihr dabei besonders wichtig. Die Beratungen können sowohl als Einzeltermin im Jobcenter oder als Gruppentermin beispielsweise in Familienzentren, Stadtteiltreffs oder Beratungsstellen stattfinden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Arbeit der BCA haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne per E-Mail unter jobcenter-duisburg.bca@jobcenter-duisburg.de Kontakt auf.

 

meinTicket (Sozialticket)

MeinTicket“ ist ein Sozialticket, welches zum ermäßigten Preis zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) berechtigt. Erhalten können es bedürftige Menschen, z. B. Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe. Für den Kauf dieses Fahrausweises benötigen Sie eine Berechtigungskarte. Diese können Sie unkompliziert bei unserem Service Center unter der Rufnummer 0203 302 1910 telefonisch oder über jobcenter.digital beantragen. Die Berechtigungskarte wird Ihnen dann mit der Post nach Hause geschickt. Sie können aber auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in unserem Hause eine Berechtigungskarte ausgestellt bekommen. Nähere Informationen zum „Mein Ticket“ oder auch zum „DeutschlandTicket Sozial“ erfahren Sie auf der Internetseite der Duisburger Verkehrsbetriebe (DVG).