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Autor: ZimmermaK041
Einmalige Leistungen
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei notwendiger erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung oder wenn nach einem Brand Möbel nicht mehr nutzbar sind),
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft, Geburt und Babyerstausstattung,
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Mehrbedarfe
- Mehrbedarf für werdende Mütter,
- Mehrbedarf für Alleinerziehende,
- Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, sofern diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können,
- Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen,
- Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.
Veränderung mitteilen
Bei Ihnen hat sich eine Änderung ergeben? Beispielweise haben Sie eine Arbeit aufgenommen oder die Anzahl der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft hat sich geändert? Diese Änderungen teilen Sie uns bitte zeitnah mit.
Die Änderungen können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich mitteilen. Besonders schnell können Sie Veränderungen über www.jobcenter.digital mitteilen. Hierfür müssen Sie sich entweder neu registrieren oder mit den Ihnen bekannten Angaben anmelden.
Weiterbewilligung beantragen
In der Regel wird Bürgergeld für 6 bzw. 12 Monate bewilligt. Sollten Sie nach diesem Zeitraum weiterhin Hilfe durch Bürgergeld benötigen, sollten Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Auf die rechtzeitige Antragsstellung werden Sie 42 Tage vor Ablauf des Bewilligungszeitraums hingewiesen.
Den Weiterbewilligungsantrag können Sie auch online (Bürgergeld online verlängern) stellen. Hierfür müssen Sie sich entweder neu registrieren oder mit den Ihnen bekannten Angaben anmelden.
Erstmals Bürgergeld beantragen
Sie möchten erstmals Bürgergeld beim jobcenter Duisburg beantragen?
Mehr Informationen finden Sie hier.
Bürgergeld
Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld – leichte Sprache
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld – arabisch
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld – englisch
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld – ukrainisch
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld – russisch
Bildung und Teilhabe
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Angebote in Schule und Freizeit ansonsten nicht leisten könnten.
Mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen Sie automatisch einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder. Wir benötigen hierfür einen Nachweis über die Leistungen, die Ihr Kind in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch nehmen möchte, benötigt.
Folgende Leistungen können übernommen werden:
Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
Die Kosten für Kita- und Schulausflüge werden für alle Ausgaben, die für die Ausflüge anfallen, übernommen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten und Eintrittsgelder, aber nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.
Vordruck für einen eintägigen Ausflug
Vordruck für einen mehrtägigen Ausflug
Schulbedarf
Wenn Ihr Kind zur Schule geht, erhalten Sie pro Schuljahr einen Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Mit dem Zuschuss können Sie Ihrem Kind eine angemessene Ausstattung für die Schule kaufen, zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Wenn Sie mehrere Kinder haben, erhalten Sie den Zuschuss für jedes Kind. Die Auszahlung erfolgt zum Beginn eines jeden Schulhalbjahres. In der Regel erfolgt die Auszahlung automatisch. Unter Umständen ist jedoch die Vorlage einer Schulbescheinigung notwendig. Dies betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler, die länger als 10 Jahre zur Schule gehen, um beispielsweise Abitur zu machen.
Schülerbeförderungskosten
Wenn es der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zugemutet werden kann, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen und sie bzw. er auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist, kann eine Kostenübernahme beantragt werden, soweit die Kosten nicht von einem Dritten übernommen werden.
Im Bereich der Stadt Duisburg werden Schülerbeförderungskosten normalerweise durch den Schulträger getragen. Der zu zahlende Eigenanteil kann vom jobcenter Duisburg übernommen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie.
Lernförderung (Nachhilfe)
Ihr Kind kann Nachhilfe bekommen. Bitte sprechen Sie erst einmal mit der Lehrkraft Ihres Kindes. Sie kennt die schulischen Leistungen Ihres Kindes und kann einschätzen, ob es eine besondere Förderung benötigt. Im zweiten Schritt muss die Lehrkraft den Förderbedarf bescheinigen.
Wenn es an Ihrer Schule keine ausreichende Nachhilfemöglichkeiten gibt, können Sie diese auch außerhalb der Schule nutzen.
Mittagessen in Kita, Schule oder Hort
Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen.
Vordruck Kostenübernahme des Mittagsessens
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Es reicht aus, dass eine bestimmte Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird (einfacher Nachweis). In diesen Fällen wird „grundsätzlich“ davon ausgegangen, dass Kosten anfallen und es wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich gewährt. Diesen Betrag können Sie zum Beispiel nutzen für:
• Babyschwimmen oder Babymassage,
• Musikunterricht,
• die Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein,
• Museumsbesuche (nur im Rahmen der kulturellen Bildung, nicht zur individuellen Freizeitgestaltung),
• andere gemeinschaftliche Aktivitäten kultureller Bildung oder
• Ferienangebote.
Vordruck für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Diesen Betrag können Sie bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird.