- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei notwendiger erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung oder wenn nach einem Brand Möbel nicht mehr nutzbar sind),
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft, Geburt und Babyerstausstattung,
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Einmalige Leistungen
Unabhängig von den Regelbedarfen können in folgenden Fällen einmalige Leistungen beantragt werden: