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Jobcenter Duisburg – Startseite

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen zum Bürgergeld

Wie kann ich Leistungsbezug vermeiden?
Was sind Mitwirkungspflichten?
Kann für Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert werden?
Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Wie erfahre ich, ob ich Geld bekomme?
Kann ich in den Urlaub fahren?
Bekomme ich weiter Bürgergeld, wenn ich krank bin?
Bekomme ich einen neuen Kühlschrank bezahlt, wenn mein alter kaputt geht?
Gibt es beim Bürgergeld auch Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine?
Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?
Wie lange wird das Bürgergeld gezahlt?
Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld. Wie und wo beantrage ich Bürgergeld?
Wie hoch sind die Regelbedarfe beim Bürgergeld?
Was bedeutet Hilfebedürftigkeit?
Und wann bin ich nicht erwerbsfähig?
Spielt die Staatsangehörigkeit für den Bürgergeld-Bezug eine Rolle?
Was ist Bürgergeld?

Fragen zu AGH

Was ist ein 2-Euro-Job?

Fragen zu Fördern und Fordern

Was sind Eingliederungsleistungen? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Was ist zumutbar?
Was ist ein Kooperationsplan?
Was heißt Fördern und Fordern?

Neuigkeiten aus dem Wochenanzeiger

Einmal monatlich informiert das jobcenter Duisburg in der Wochenzeitung Wochenanzeiger Aktuelles und Wissenswertes aus dem Jobcenter.

So haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich regelmäßig über die Angebotspalette rund um das SGB II zu informieren und die Tätigkeitsfelder des jobcenter Duisburg besser kennenzulernen.

Hier finden Sie die Ausgaben der letzten Monate:

Probleme mit dem jobcenter Duisburg?

Das Kundenreaktionsmanagement

Das Sozialgesetzbuch II ist äußerst komplex. Manche Entscheidung ist daher nicht immer sofort nachvollziehbar. Wenn eine Klärung nicht gelingt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Teamleitung. Meistens lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch schnell aus dem Weg räumen.

Das jobcenter Duisburg hat zudem eine zentrale Stelle für das Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Hier nehmen wir gerne Lob und Anregungen entgegen, stehen Ihnen aber auch bei Schwierigkeiten zur Seite.

So können wir uns zeitnah bei Ihnen melden!

Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, nennen Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre Kundennummer, die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer – sodass wir zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Oder Sie melden Sich bei uns!

E-Mail:  Jobcenter-Duisburg.Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de

Telefon: 0203 34834 1034

Bitte achten Sie darauf, dass wir bei Auskünften an Dritte, z.B. Rechtsbeistände, Beratungsstellen, Verwandte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigen. Ohne diese dürfen wir keine Auskünfte erteilen. 

Die Ombudsstelle für alle Fälle

Weiterbewilligungsanträge, Fahrtkosten-, Miet- und Heizkostenerstattung – das Sozialgesetzbuch II sieht vieles vor. Doch nicht immer ist der Sachverhalt auf den ersten Blick verständlich. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen.

Damit Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg den Durchblick haben, ist das Beratungsangebot um eine unabhängige Ombudsstelle erweitert worden.

Wenn Sie Entscheidungen, welche das jobcenter Duisburg getroffen hat hinterfragen wollen, steht Ihnen diese unabhängige Stelle für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Einen Termin können Sie über das Service Center unter der Rufnummer 0203 302 1910 vereinbaren.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung.