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Jobcenter Duisburg – Startseite

Anspruchsvoraussetzungen

Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für Ihre Regelaltersrente noch nicht erreicht,
  • Sie wohnen in der Stadt Duisburg und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt,
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten (Erwerbsfähigkeit),
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig, das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ganz ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken zu können,
  • Sie sind gesetzlich nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen.

Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. 18- bis 24-jährige Kinder werden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angesehen.

Folgende Personen können grundsätzlich keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten (Beispiele):

  • Rentnerinnen und Rentner, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bereits eine Altersrente beziehen,
  • Ausländerinnen und Ausländer, die keine Arbeitserlaubnis erhalten können,
  • Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge,
  • dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • befristet (voll) Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in einem Haushalt leben.

Für diese Personen kommt bei Hilfebedürftigkeit ggfs. eine andere staatliche Fürsorgeleistung (z.B. Sozialhilfe) in Betracht.

Einmalige Leistungen

Unabhängig von den Regelbedarfen können in folgenden Fällen einmalige Leistungen beantragt werden:
  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei notwendiger erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung oder wenn nach einem Brand Möbel nicht mehr nutzbar sind),
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft, Geburt und Babyerstausstattung,
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Die Erstausstattung der Wohnung wird in der Regel als Sachleistung erbracht. Für die benötigten Gegenstände erhalten Sie bei Bewilligung einen Gutschein für den sozialen Möbelservice in Neumühl. Weitere Informationen über einmalige Leistungen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Manchmal kann das Jobcenter mit einem Darlehen weiterhelfen, z.B. wenn dringend benötigte Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschine oder Kühlschrank ersetzt werden müssen. Informationen zu diesen Darlehen finden Sie hier: Darlehen bei unabweisbarerem Bedarf.

Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen besteht ein Anspruch auf einen Mehrbedarf, der zuzüglich zum Regelbedarf gewährt wird. Im Regelfall müssen Leistungen für Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden. Die Ansprüche werden bei Vorlage der entsprechenden Nachweise von Amts wegen geprüft. Folgende Mehrbedarfe können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden:
  • Mehrbedarf für werdende Mütter,
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende,
  • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, sofern diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
  • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können,
  • Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen,
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.
Weiter Informationen über Mehrbedarfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld

Regelbedarfe

Ihr Lebensunterhalt wird in einer Pauschale, dem so genannten Regelbedarf gewährt. Der Regelbedarf beinhaltet die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Hausrat, Bekleidung, Haushaltsstrom und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Für jede Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird ein individueller Regelbedarf berücksichtigt. Dieser ist Abhängig vom Lebensalter und davon, ob Sie alleinstehend bzw. alleinerziehend sind oder mit einem Partner/einer Partnerin zusammen leben. Weitere Informationen zur Höhe der Regelbedarfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld