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Jobcenter Duisburg – Startseite

Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen besteht ein Anspruch auf einen Mehrbedarf, der zuzüglich zum Regelbedarf gewährt wird. Im Regelfall müssen Leistungen für Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden. Die Ansprüche werden bei Vorlage der entsprechenden Nachweise von Amts wegen geprüft. Folgende Mehrbedarfe können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden:
  • Mehrbedarf für werdende Mütter,
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende,
  • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, sofern diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
  • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können,
  • Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen,
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.
Weiter Informationen über Mehrbedarfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld