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Regelbedarfe

Ihr Lebensunterhalt wird in einer Pauschale, dem so genannten Regelbedarf gewährt. Der Regelbedarf beinhaltet die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Hausrat, Bekleidung, Haushaltsstrom und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Für jede Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird ein individueller Regelbedarf berücksichtigt. Dieser ist Abhängig vom Lebensalter und davon, ob Sie alleinstehend bzw. alleinerziehend sind oder mit einem Partner/einer Partnerin zusammen leben. Weitere Informationen zur Höhe der Regelbedarfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld