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Jobcenter Duisburg – Startseite

Anspruchsvoraussetzungen

Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für Ihre Regelaltersrente noch nicht erreicht,
  • Sie wohnen in der Stadt Duisburg und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt,
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten (Erwerbsfähigkeit),
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig, das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ganz ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken zu können,
  • Sie sind gesetzlich nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen.

Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. 18- bis 24-jährige Kinder werden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angesehen.

Folgende Personen können grundsätzlich keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten (Beispiele):

  • Rentnerinnen und Rentner, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bereits eine Altersrente beziehen,
  • Ausländerinnen und Ausländer, die keine Arbeitserlaubnis erhalten können,
  • Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge,
  • dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • befristet (voll) Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in einem Haushalt leben.

Für diese Personen kommt bei Hilfebedürftigkeit ggfs. eine andere staatliche Fürsorgeleistung (z.B. Sozialhilfe) in Betracht.