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Jobcenter Duisburg – Startseite

Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die sich die Angebote in Schule und Freizeit ansonsten nicht leisten könnten.

Mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen Sie automatisch einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder. Wir benötigen hierfür einen Nachweis über die Leistungen, die Ihr Kind in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch nehmen möchte, benötigt.

Folgende Leistungen können übernommen werden:

Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige Klassen- und Kitafahrten

Die Kosten für Kita- und Schulausflüge werden für alle Ausgaben, die für die Ausflüge anfallen, übernommen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten und Eintrittsgelder, aber nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.

Vordruck für einen eintägigen Ausflug
Vordruck für einen mehrtägigen Ausflug

Schulbedarf

Wenn Ihr Kind zur Schule geht, erhalten Sie pro Schuljahr einen Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Mit dem Zuschuss können Sie Ihrem Kind eine angemessene Ausstattung für die Schule kaufen, zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Wenn Sie mehrere Kinder haben, erhalten Sie den Zuschuss für jedes Kind. Die Auszahlung erfolgt zum Beginn eines jeden Schulhalbjahres. In der Regel erfolgt die Auszahlung automatisch. Unter Umständen ist jedoch die Vorlage einer Schulbescheinigung notwendig. Dies betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler, die länger als 10 Jahre zur Schule gehen, um beispielsweise Abitur zu machen.

Schülerbeförderungskosten

Wenn es der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zugemutet werden kann, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen und sie bzw. er auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist, kann eine Kostenübernahme beantragt werden, soweit die Kosten nicht von einem Dritten übernommen werden.

Im Bereich der Stadt Duisburg werden Schülerbeförderungskosten normalerweise durch den Schulträger getragen. Der zu zahlende Eigenanteil kann vom jobcenter Duisburg übernommen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie.

Lernförderung (Nachhilfe)

Ihr Kind kann Nachhilfe bekommen. Bitte sprechen Sie erst einmal mit der Lehrkraft Ihres Kindes. Sie kennt die schulischen Leistungen Ihres Kindes und kann einschätzen, ob es eine besondere Förderung benötigt. Im zweiten Schritt muss die Lehrkraft den Förderbedarf bescheinigen.

Wenn es an Ihrer Schule keine ausreichende Nachhilfemöglichkeiten gibt, können Sie diese auch außerhalb der Schule nutzen.

Vordruck für Lernförderung

Mittagessen in Kita, Schule oder Hort

Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen.

Vordruck Kostenübernahme des Mittagsessens

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Es reicht aus, dass eine bestimmte Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird (einfacher Nachweis). In diesen Fällen wird „grundsätzlich“ davon ausgegangen, dass Kosten anfallen und es wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich gewährt. Diesen Betrag können Sie zum Beispiel nutzen für:

•           Babyschwimmen oder Babymassage,
•           Musikunterricht,
•           die Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein,
•           Museumsbesuche (nur im Rahmen der kulturellen Bildung, nicht zur individuellen Freizeitgestaltung),
•           andere gemeinschaftliche Aktivitäten kultureller Bildung oder
•           Ferienangebote.

Vordruck für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Diesen Betrag können Sie bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird.

Hier finden Sie weitere Informationen und einen Erklärfilm.