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Jobcenter Duisburg – Startseite

Kann ich in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich gilt: Der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt hat für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld Vorrang vor einem Urlaub. Um die Chancen und Möglichkeiten des Arbeitsmarktes optimal und tagesaktuell nutzen zu können, sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte deshalb verpflichtet, erreichbar zu sein. Dies bedeutet, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich im näheren Bereich des Jobcenters aufhalten muss und an jedem Werktag (Montag – Samstag) in der Lage sein muss, Schreiben des Jobcenter zur Kenntnis zu nehmen. Dies beinhaltet neben der Sichtung und Weiterleitung der Briefpost durch Dritte auch die Nutzung von Onlinekommunikation. Mit dem näheren Bereich ist das Gebiet gemeint, aus dem der erwerbsfähige Leistungsberechtigte in höchstens zweieinhalb Stunden Wegstrecke das Jobcenter erreichen kann bzw. welches sich max. 30 km hinter der Bundesgrenze befindet. Ein Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinn besteht also nicht. Grundlage für die Möglichkeit in den Urlaub zu fahren, ist die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO). Für die Dauer von maximal drei Wochen im Kalenderjahr werden Erwerbsfähige von ihrer Pflicht befreit, sich für die Vermittlung in Arbeit verfügbar zu halten. Dazu muss jedoch vor der geplanten Reise von jeder/jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über 15 Jahren die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden. Sie benötigen für den Urlaub also immer die Zustimmung des Jobcenters. Diese wird im Regelfall nur erteilt, wenn im geplanten Zeitraum der Abwesenheit keine konkreten Aktivitäten zur Eingliederung in Arbeit geplant sind. In den ersten drei Monaten des Bürgergeld-Bezugs erfolgt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen. Eine unerlaubte Nichterreichbarkeit führt im Regelfall zu einem Wegfall und zur Rückforderung des Bürgergelds für den entsprechenden Zeitraum. Gleiches gilt, wenn Sie länger verreisen, als bewilligt wurde. In einigen Fällen besteht während des Zeitraums der Nichterreichbarkeit kein Anspruch auf Krankenversicherungsschutz. Deshalb gilt:
  • Zustimmung des Jobcenters vor jeder Nichterreichbarkeit einholen (spätestens 5 Werktage vor Beginn der Nichterreichbarkeit),
  • Finanzierung der Nichterreichbarkeit mitteilen,
  • Keine Überschreitung der genehmigten Dauer.
Diese Regelung gilt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Bekomme ich weiter Bürgergeld, wenn ich krank bin?

Sind Sie krank, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Bürgergeld wird Ihnen weitergezahlt; dies gilt aber nur, wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit voraussichtlich weniger als sechs Monate beträgt.

Bekomme ich einen neuen Kühlschrank bezahlt, wenn mein alter kaputt geht?

Nein. Als Bezieherin oder Bezieher von Leistungen sind solche Kosten bereits in der Regelleistung berücksichtigt. Gegebenenfalls kann aber ein Darlehen in Betracht kommen. Die Gewährung eines Darlehens können Sie auch beantragen, wenn Sie zwar wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen erhalten, aber Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Anschaffung abzudecken.

Gibt es beim Bürgergeld auch Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine?

Lebensmittelgutscheine werden nur bei wiederholtem Leistungsmissbrauch (unwirtschaftliches Verhalten) ausgestellt (s. u.). Die Lebensmittelgutscheine können in vielen Lebensmittelgeschäften in Duisburg eingelöst werden. Eine entsprechende Aufstellung der Geschäfte wird zusammen mit dem Gutschein ausgehändigt.

Wie lange wird das Bürgergeld gezahlt?

Bürgergeld wird gezahlt, solange Hilfebedürftigkeit besteht und die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze) vorliegen. Jedoch werden die Träger die Voraussetzungen in zeitlich überschaubaren Abständen prüfen. Sie bewilligen Leistungen in der Regel für zwölf Monate.

Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld. Wie und wo beantrage ich Bürgergeld?

Der Antrag auf Bürgergeld wird Ihnen nicht automatisch zugesendet. Im Beendigungsschreiben Ihres Arbeitslosengeldes werden Sie auf die Antragstellung bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung (Jobcenter) hingewiesen. Beim Träger der Grundsicherung erhalten Sie den Antrag und geben ihn ausgefüllt dort wieder ab. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie hier, Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld hier. Alle Leistungen können darüber hinaus auch online beantragt und online eingereicht werden.

Was bedeutet Hilfebedürftigkeit?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen – insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen – erbracht wird. Um die Hilfebedürftigkeit zu beenden beziehungsweise zu verringern, besteht insbesondere die Verpflichtung, zumutbare Arbeiten anzunehmen.

Und wann bin ich nicht erwerbsfähig?

Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung aktuell oder auf absehbare Zeit (sechs Monate) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Bei gesundheitlicher Leistungsfähigkeit liegt auch bei Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren Erwerbsfähigkeit vor.