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Jobcenter Duisburg – Startseite

Wie lange wird das Bürgergeld gezahlt?

Bürgergeld wird gezahlt, solange Hilfebedürftigkeit besteht und die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze) vorliegen. Jedoch werden die Träger die Voraussetzungen in zeitlich überschaubaren Abständen prüfen. Sie bewilligen Leistungen in der Regel für zwölf Monate.

Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld. Wie und wo beantrage ich Bürgergeld?

Der Antrag auf Bürgergeld wird Ihnen nicht automatisch zugesendet. Im Beendigungsschreiben Ihres Arbeitslosengeldes werden Sie auf die Antragstellung bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung (Jobcenter) hingewiesen. Beim Träger der Grundsicherung erhalten Sie den Antrag und geben ihn ausgefüllt dort wieder ab. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie hier, Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld hier. Alle Leistungen können darüber hinaus auch online beantragt und online eingereicht werden.

Was bedeutet Hilfebedürftigkeit?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen – insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen – erbracht wird. Um die Hilfebedürftigkeit zu beenden beziehungsweise zu verringern, besteht insbesondere die Verpflichtung, zumutbare Arbeiten anzunehmen.

Und wann bin ich nicht erwerbsfähig?

Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung aktuell oder auf absehbare Zeit (sechs Monate) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Bei gesundheitlicher Leistungsfähigkeit liegt auch bei Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren Erwerbsfähigkeit vor.

Spielt die Staatsangehörigkeit für den Bürgergeld-Bezug eine Rolle?

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten. Ausländische Mitbürger sind nur dann erwerbsfähig, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Ausgenommen sind nach der zum 1. April 2006 in Kraft getretenen Regelung jedoch Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt und ihre Familienangehörigen sowie Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind. Diese Personen können generell kein Bürgergeld erhalten.

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld wird aus Steuern finanziert. Es ersetzt die frühere Arbeitslosen- und die Sozialhilfe. Ziel der Zusammenlegung war es, das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen mit unterschiedlich hohen Geldleistungen und unterschiedlichen Eingliederungsmaßnahmen zu beenden. Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten für die Sicherung ihres Lebensunterhalts Geldleistungen. Hilfebedürftig ist jemand, der nicht gemeinsam mit seiner Familie selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung (Miete und Nebenkosten), die übernommen werden.