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Jobcenter Duisburg – Startseite

Umzug

Das jobcenter Duisburg kann Sie ggf. bei den Umzugskosten unterstützen. Hierzu sollten Sie zuvor eine Zusicherung des Jobcenters zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft und der Umzugskosten einholen. Ohne vorherige Zusicherung können Umzugskosten, Kautionsdarlehen und ggf. Renovierungskosten oder höhere Unterkunftskosten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Für Personen unter 25 Jahren, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, gelten besondere Vorschriften. Eine Zusicherung kann nur unter vorheriger Darlegung schwerwiegender Gründe erteilt werden.  

Hier finden Sie Informationen zum Thema Umzug.

Die Höhe der angemessenen Kosten sind in der Duisburger KDU-Richtlinie zum SGB II enthalten.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Bürgergeld enthält auch die Kosten für Miete bzw. Eigentum und Heizung, Strom muss hingegen aus dem Regelbedarf gezahlt werden. Bei erstmaligem Bürgergeldbezug gilt eine Karenzzeit in welcher die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden.  Dies gilt nicht für Heizkosten, bei denen die Angemessenheit ab Beginn des Leistungsbezugs geprüft wird. Ihr Vermiter muss bescheinigen, wie hoch Ihre Miete ist. Mietbescheinigung Sind die Kosten für Ihre Wohnung unangemessen, bezahlt das Jobcenter nur für eine bestimmte Zeit die tatsächliche Miete. Hierüber werden Sie schriftlich informiert. Die Höhe der angemessenen Kosten sind in der Duisburger KDU-Richtlinie zum SGB II enthalten.