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Jobcenter Duisburg – Startseite

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Es ist nicht immer einfach, das passende Personal für das eigene Unternehmen zu finden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl. Das jobcenter Duisburg betreut eine Vielzahl engagierter und motivierter Personen, die auf der Suche nach einer passenden Beschäftigung sind. Manchmal fehlt den Bewerberinnern und Bewerbern die erforderlichen beruflichen Kenntnisse. Hier können wir Sie mit Eingliederungszuschüssen unterstützen. Sie stellen eine Kundin oder einen Kunden des Jobcenters ein und qualifizieren sie oder ihn passgenau für Ihr Unternehmen. Wir unterstützen Sie während der Einarbeitungszeit mit attraktiven Lohnzuschüssen. So gewinnen alle – Sie bekommen eine neue, qualifizierte Arbeitskraft und unsere Kundinnen und Kunden haben eine berufliche Perspektive.

Wollen Sie mehr erfahren? Dann informieren Sie sich hier.

§16i SGBII – Teilhabe am Arbeitsmarkt

Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung. Unternehmen, die eine förderfähige langzeitarbeitslose Person einstellen, erhalten in den ersten beiden Jahren der Förderung Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns. In den weiteren Jahren verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Neben Lohnkostenzuschüssen stehen Ihnen und der geförderten Person weitere Vorteile zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten beraten! Hierzu stehen Ihnen unsere Betriebsakquisiteure gerne zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Wir sind telefonisch für Sie erreichbar: 0203 34834 1258. Weitere Informationen finden Sie hier. 

§16e SGBII – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Arbeitgebende, die jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war und Bürgergeld bezogen hat, können mit Lohnkostenzuschüssen in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses und 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr unterstützt werden. Die Förderung umfasst weitere Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Bitte lassen Sie sich über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten beraten! Hierzu stehen Ihnen unsere Betriebsakquisiteure gerne zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften. Wir sind telefonisch für Sie erreichbar: 0203 34834 1258. Weitere Informieren Sie sich hier.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)

Durch Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) erhalten von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, arbeitslose Menschen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld Einblicke in einen Betrieb und haben die Möglichkeit, berufliche Tätigkeiten auszuprobieren. Betriebliche Maßnahmen sollen die berufliche Eignung in Bezug auf eine angestrebte Tätigkeit feststellen und bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Für Betriebe bietet eine MAG die Möglichkeit, die Teilnehmenden und Ihre Stärken kennenzulernen und berufliche Potenziale zu erkennen. Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber dauert in der Regel wenige Tage. Die maximale Dauer einer betrieblichen Maßnahme beträgt sechs Wochen. Gerne berät Sie Ihre Integrationsfachkraft über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und stellt Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung.