§16i SGBII – Teilhabe am Arbeitsmarkt
Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung.
Unternehmen, die eine förderfähige langzeitarbeitslose Person einstellen, erhalten in den ersten
beiden Jahren der Förderung Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder
des gesetzlichen Mindestlohns. In den weiteren Jahren verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent.
Neben Lohnkostenzuschüssen stehen Ihnen und der geförderten Person weitere Vorteile zur
Verfügung.
Bitte lassen Sie sich über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten
beraten! Hierzu stehen Ihnen unsere Betriebsakquisiteure gerne zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Wir sind telefonisch für Sie erreichbar: 0203 34834 1258.
Weitere Informationen finden Sie hier.