Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
Durch Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) erhalten von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen,
arbeitslose Menschen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld Einblicke in einen
Betrieb und haben die Möglichkeit, berufliche Tätigkeiten auszuprobieren.
Betriebliche Maßnahmen sollen die berufliche Eignung in Bezug auf eine angestrebte Tätigkeit
feststellen und bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen.
Für Betriebe bietet eine MAG die Möglichkeit, die Teilnehmenden und Ihre Stärken kennenzulernen
und berufliche Potenziale zu erkennen.
Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber dauert in der Regel wenige Tage. Die maximale Dauer einer
betrieblichen Maßnahme beträgt sechs Wochen.
Gerne berät Sie Ihre Integrationsfachkraft über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und
stellt Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung.