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Jobcenter Duisburg – Startseite

Das Service Center

Viele Fragen können telefonisch im Service Center geklärt werden. Damit sparen Sie sich unnötige Wege und bekommen schnell Informationen oder notwendige Unterlagen.

Sie erreichen das Service Center montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0203 3021910 (Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers).

Bei folgenden Anliegen hilft Ihnen das Service Center zum Beispiel:

  • Sie möchten einen Termin im jobcenter Duisburg vereinbaren?
  • Sie benötigen Zweitschriften Ihres Bewilligungsbescheids bzw. Ihrer Leistungsnachweise?
  • Sie möchten Informationen zur Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ)?
  • Sie brauchen Bestätigungen über Leistungsbezug oder Arbeitslosengeld?
  • Sie benötigen Informationen zum Thema „Angemessene Miete“?
  • Sie brauchen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes?
  • Sie benötigen allgemeine Auskünfte zu Leistungsfragen rund um das Bürgergeld oder zu vermittlungsrelevanten Fragen?

Falls das Service Center Ihr Anliegen nicht abschließend klären kann, kümmert es sich darum, dass eine zuständige Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Sie zeitnah kontaktiert.

Probleme mit dem jobcenter Duisburg?

Das Kundenreaktionsmanagement

Das Sozialgesetzbuch II ist äußerst komplex. Manche Entscheidung ist daher nicht immer sofort nachvollziehbar. Wenn eine Klärung nicht gelingt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Teamleitung. Meistens lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch schnell aus dem Weg räumen.

Das jobcenter Duisburg hat zudem eine zentrale Stelle für das Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Hier nehmen wir gerne Lob und Anregungen entgegen, stehen Ihnen aber auch bei Schwierigkeiten zur Seite.

So können wir uns zeitnah bei Ihnen melden!

Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, nennen Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre Kundennummer, die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer – sodass wir zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Oder Sie melden Sich bei uns!

E-Mail:  Jobcenter-Duisburg.Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de

Telefon: 0203 34834 1034

Bitte achten Sie darauf, dass wir bei Auskünften an Dritte, z.B. Rechtsbeistände, Beratungsstellen, Verwandte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigen. Ohne diese dürfen wir keine Auskünfte erteilen. 

Die Ombudsstelle für alle Fälle

Weiterbewilligungsanträge, Fahrtkosten-, Miet- und Heizkostenerstattung – das Sozialgesetzbuch II sieht vieles vor. Doch nicht immer ist der Sachverhalt auf den ersten Blick verständlich. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen.

Damit Kundinnen und Kunden des jobcenter Duisburg den Durchblick haben, ist das Beratungsangebot um eine unabhängige Ombudsstelle erweitert worden.

Wenn Sie Entscheidungen, welche das jobcenter Duisburg getroffen hat hinterfragen wollen, steht Ihnen diese unabhängige Stelle für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Einen Termin können Sie über das Service Center unter der Rufnummer 0203 302 1910 vereinbaren.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung.