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Jobcenter Duisburg – Startseite

Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung – geänderte Gesetzgebung ab dem 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Das „Grundsicherungsgeld“ löst dann das „Bürgergeld“ ab.

Das Wichtigste zuerst: Wir sind weiterhin für Sie da!

Wir unterstützen Sie wie bisher ganz individuell bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle. Gemeinsam erarbeiten wir eine berufliche Perspektive. Falls hierzu eine Qualifizierung oder eine gesundheitliche Stabilisierung notwendig ist, helfen wir dabei.

Geldleistungen
Die Höhe der Geldleistungen, die Sie vom Jobcenter erhalten, bleibt unverändert.

Mitwirkung
Auch hier bleibt alles beim Alten: wenn Sie sich um Arbeit bemühen, zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme verweigern.

Mietkosten
Die Regelungen zu den Unterkunftskosten wurden zum Teil angepasst. Sollten die Änderungen Sie betreffen, melden wir uns bei Ihnen.

Kontakt zum Jobcenter
Nutzen Sie für den Kontakt mit uns jobcenter.digital. Das geht über das Online-Portal oder die JC App. Sie können jeweils über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.
Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell und teilen Sie uns einen Umzug oder Änderungen Ihrer Telefonnummer mit.
Bei Fragen sind wir für Sie da.

Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet:https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html