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Jobcenter Duisburg – Startseite

Was ist ein Kooperationsplan?

Der Kooperationsplan wird gemeinsam zwischen dem Träger der Grundsicherung, dem Jobcenter, und dem Hilfebedürftigen abgestimmt. Er bietet eine gemeinsame Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung werden mit der/dem Leistungsberechtigten erörtert und festgehalten. Der Kooperationsplan soll in jedem Gespräch überprüft werden. Er ist rechtlich nicht verbindlich und muss deshalb auch nicht unterschrieben werden.