Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das jobcenter Duisburg bemüht, seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BBG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.jobcenter-du.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, werden aber sukzessive überarbeitet:
- PDF-Dokumente: Einige wenige PDF-Dokumente und Formulare auf der Webseite sind noch nicht vollständig zugänglich (z.B. fehlende Tags oder Lesereihenfolge). Wir arbeiten daran, diese Dateien zeitnah durch barrierefreie Versionen oder HTML-Inhalte zu ersetzen.
- Alternativtexte und Beschriftungen: Trotz sorgfältiger Prüfung kann es vorkommen, dass bei einzelnen Bildern oder Bedienelementen (Buttons, Links oder ähnliches) Alternativtexte fehlen oder nicht eindeutig sind.
- Kontraste: Bei bestimmten Farbkombinationen sind die Kontrastverhältnisse möglicherweise nicht in allen Darstellungsgrößen optimal.
2. Inhalte von Dritten
Folgende Inhalte werden nicht vom Jobcenter Duisburg erstellt, sondern von Dritten (z.B. Bundesagentur für Arbeit) eingebunden oder verlinkt. Auf die Barrierefreiheit dieser Inhalte haben wir keinen direkten Einfluss:
- Externe Formulare und Anträge (z.B. Verlinkungen zur Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter.digital).
- Externe Kartenanwendungen oder Grafiken von Kooperationspartnern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.03.2026 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung unter Verwendung von Prüfwerkzeugen (u.a. WAVE, BIK BITV-Selbstbewertung).
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.03.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Jobcenter Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Straße 103
47051 Duisburg
Oder nutzen Sie unser Formular: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik