§16e SGBII – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Arbeitgebende, die jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang
arbeitslos war und Bürgergeld bezogen hat, können mit Lohnkostenzuschüssen in Höhe von 75
Prozent im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses und 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr
unterstützt werden.
Die Förderung umfasst weitere Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Bitte lassen Sie sich über die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten
beraten! Hierzu stehen Ihnen unsere Betriebsakquisiteure gerne zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften.
Wir sind telefonisch für Sie erreichbar: 0203 34834 1258.
Weitere Informieren Sie sich hier.