Das Service-Center
Viele Fragen an das jobcenter Duisburg können bereits telefonisch abschließend über das Service-Center geklärt werden. Damit sparen Sie sich unnötige Wege und kommen trotzdem schnell an Ihre notwendigen Unterlagen oder Informationen.
Sie erreichen das Service-Center montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer:
0203 302 1910. (Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service-Center des jobcenter Duisburg können Ihnen zum Beispiel bei folgenden Anliegen telefonisch weiterhelfen und Ihnen so den persönlichen Besuch in der jobcenter-Geschäftsstelle ersparen:
- Sie benötigen Zweitschriften Ihres Bewilligungsbescheides bzw. Ihrer Leistungsnachweise?
- Sie möchten Informationen zur Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ)?
- Sie brauchen Bestätigungen über Leistungsbezug oder Arbeitslosigkeit?
- Sie möchten einen Termin mit der Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung vereinbaren?
- Sie benötigen Informationen zum Thema „Angemessene Miete“?
- Sie brauchen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes?
- Zum korrekten Ausfüllen Ihres Antrags fehlen Ihnen noch Anlagen?
- Sie möchten einen Termin mit der Ombudsfrau/dem Ombudsmann des jobcenter vereinbaren?
- Oder benötigen Sie allgemeine Auskünfte zu Leistungsfragen rund um das Arbeitslosengeld II oder zu vermittlungsrelevanten Fragen?
Wenn Ihre Fragen über das Service-Center nicht abschließend geklärt werden können, werden sie an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jobcenter-Bereichen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann zeitnah eine Rückmeldung.