Informationen für Neukunden
Bürgergeld bzw. Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich dann gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht eigenständig bestritten werden kann. Das kann der Fall sein, wenn kein Einkommen durch Arbeit erzeilt wird oder die Einkünfte geringer sind als die gesetzliche Grundsicherung.
Prüfen Sie hier, ob Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt sind.
Wichtig! Die abschließende Entscheidung, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, liegt bei der zuständigen Sachbearbeitung.
Sie möchten erstmals Leistungen beim jobcenter Duisburg beantragen? Mehr Informationen finden Sie hier. Oder möchten Sie aus einer anderen Stadt nach Duisburg ziehen? Dann können die folgenden Informationen für Sie von Interesse sein.
Den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie online über jobcenter.digital stellen. Die Vorteile des Digitalen Hauptantrags sind:
- Der Antrag ist einfach und unkompliziert.
- Er liegt zeitnah zur Bearbeitung vor.
- Postwege und Scanzeiten entfallen.
- Er kann auch abends oder am Wochenende ausgefüllt werden, kann zwischengespeichert und unterbrochen werden.
- Porto und Druck-/Kopierkosten werden gespart
- Ihre Unterlagen werden zuverlässig in die eAkte übermittelt und können nicht mehr abhandenkommen.
- Er kann mit allen digitalen Endgeräten gestellt werden.
Informationen zur Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass der digitale Antrag aus zwei Teilen besteht. Ist der Antrag erfolgreich begonnen, haben Sie folgende Meldung auf Ihrem Bildschirm : √ Antrag erfolgreich begonnen
Der zweite Teil der Antragstellung ist dann abgeschlossen, wenn folgende Meldung auf Ihrem Bildschirm
erscheint: √ Antrag erfolgreich gesendet
Werden Sie nach dem ersten Teil aufgefordert, zur Verifizierung anzurufen, müssen sie erst diesen Anruf tätigen, um mit der Antragstellung fortzufahren
Im Downloadcenter finden Sie außerdem auf einen Blick alle Informationen rund um das jobcenter Duisburg.
Zur Prüfung Ihres Leistungsanspruches sind Sie zur Mitwirkung im Leistungsverfahren verpflichtet. Hierbei benötigen wir üblicherweise die nachfolgend aufgeführten Unterlagen. Sind weitere Informationen/Nachweise erforderlich, so fordern wir diese im Bedarfsfall zusätzlich von Ihnen an. Wir benötigen nur die Daten von Ihnen, die für unsere Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch notwendig sind. Bitte beachten Sie daher auch unbedingt die Informationen zur Möglichkeit zur Schwärzung von Kopien und Unterlagen in den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit sowie auf dem Merkblatt zum Bürgergeld (s.o.).
Allgemeine Informationen zur Identitätsfeststellung
Zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung benötigen wir geeignete Identitätsnachweise. Dementsprechend müssen Sie für alle betroffenen Personen entweder einen
– Personalausweis,
– Reisepass oder
– ein ähnliches gültiges Identitätsdokument
vorlegen. Ohne Einwilligung werden Kopien von Ausweisen nicht zur Akte genommen, sondern nach Prüfung vernichtet.
Prüfung der Hilfebedürftigkeit
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Um Ihre Hilfebedürftigkeit beurteilen zu können benötigen wir
– Kontoauszüge / Kreditkartenabrechnungen der letzten drei Monate
– Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate
(für jedes Haushaltsmitglied, welches Erwerbseinkommen erzielt)
– Gewerbeanmeldung (bei Selbständigen)
Kranken- und Pflegeversicherung
Das jobcenter Duisburg ist verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungsbeziehende sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass das jobcenter weiß, ob und in welcher Form (gesetzlich oder privat) und bei welcher Krankenkasse betroffene Personen versichert sind. Diese Angaben können z.B. durch
– eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder
– die letzte und gültige elektronische Gesundheitskarte belegt werden.
Sind Sie privat krankenversichert so benötigen wir zusätzlich
– Nachweise über die Höhe der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
Ohne Einwilligung werden Kopien von Krankenkassenkarten nicht zur Akte genommen, sondern nach Prüfung vernichtet.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU) / Mietkosten
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
– Nachweis über aktuelle Miethöhe (Mietbescheinigung oder letztes Mieterhöhungsschreiben)
Alles auf einen Blick – Antragspakete für verschiedene Personengruppen
Sofortangebot nach dem Duisburger Modell
Ein wichtiges Ziel des jobcenter Duisburg ist es, zu verhindern, dass jemand überhaupt erst in die Arbeitslosigkeit rutscht. Das Sofortangebot hat sich dabei als probates Mittel bewährt und schon viele Erstkunden vor der Arbeitslosigkeit bewahrt.
Deshalb erhalten Sie und alle erwerbsfähigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft unabhängig von der Bearbeitung des Leistungsantrages als erste Eingliederungsleistung möglichst zeitnah Sofortangebote.
Das Sofortangebot kann verschiedene Angebote umfassen, von konkreten Stellen und Arbeitsgelegenheiten über berufsvorbereitende Kurse, Schulungen und Maßnahmen bis hin zur Weiterleitung an unsere Spezialteams. Welches Sofortangebot Sie bekommen, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und beruflichen Qualifikationen ab.
Mit ihrem Sofortangebot nach dem Duisburger Modell bietet das jobcenter Duisburg seinen Kundinnen und Kunden einen Service, der über die gesetzlichen Regelungen des § 15a SGB II hinaus geht. Denn alle Hilfsbedürftigen werden von Anfang an in die Beratungs- und Vermittlungsprozesse einbezogen.