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Jobcenter Duisburg – Startseite

Einmalige Leistungen

Unabhängig von den Regelbedarfen können in folgenden Fällen einmalige Leistungen beantragt werden:
  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei notwendiger erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung oder wenn nach einem Brand Möbel nicht mehr nutzbar sind),
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft, Geburt und Babyerstausstattung,
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Die Erstausstattung der Wohnung wird in der Regel als Sachleistung erbracht. Für die benötigten Gegenstände erhalten Sie bei Bewilligung einen Gutschein für den sozialen Möbelservice in Neumühl. Weitere Informationen über einmalige Leistungen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Manchmal kann das Jobcenter mit einem Darlehen weiterhelfen, z.B. wenn dringend benötigte Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschine oder Kühlschrank ersetzt werden müssen. Informationen zu diesen Darlehen finden Sie hier: Darlehen bei unabweisbarerem Bedarf.