Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Fragen zum Bescheid können Sie unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer klären. Unabhängig davon gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben und möglichst zu begründen. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.